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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Stretchlimousinen-, Limousinen-, Chauffeur- und Personenbeförderungsleistungen

XXL Limousinen / Oseller S.à r.l.

Stand: August 2026



§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. (nachfolgend „XXL Limousinen / Oseller S.à r.l.“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die entgeltliche Nutzung von Stretchlimousinen, Limousinen, Fahrzeugen mit Chauffeur, Chauffeur- und Transferleistungen sowie sonstige damit verbundene Dienstleistungen.
2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
5. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
6. Individuelle Vereinbarungen zwischen XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.



§ 2 Vertragsschluss und verbindliche Buchung

1. Die Darstellung der Fahrzeuge und Leistungen auf der Internetseite stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. dar.
2. Der Auftraggeber gibt durch Absenden einer Online-Buchung, einer Buchungsanfrage oder durch eine sonstige eindeutige Auftragserteilung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3. Ein Vertrag kommt zustande, sobald XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. die Buchung ausdrücklich bestätigt. Die Bestätigung kann per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Textform erfolgen.
4. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Buchungsanfrage, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
5. Der Auftraggeber hat die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
6. Mit Abgabe der Buchung bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit folgender Angaben:

* Datum und Uhrzeit,
* Abholort,
* Zielort,
* Zwischenstopps,
* gewünschte Miet- bzw. Fahrtdauer,
* ausgewähltes Fahrzeug,
* Anzahl der zu befördernden Personen,
* gegebenenfalls Gepäck und besondere Transportanforderungen,
* gebuchte Kilometer bzw. Kilometerpakete,
* sonstige gebuchte Zusatzleistungen.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Buchungsangaben vor Abschluss der Buchung sorgfältig zu prüfen.



§ 3 Verantwortung des Auftraggebers für die Buchungsangaben

1. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche von ihm im Rahmen der Buchung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
2. Dies gilt insbesondere für:

* die Anzahl der Personen,
* die Auswahl des Fahrzeuges,
* die Fahrtstrecke,
* Abhol- und Zielorte,
* Zwischenstopps,
* die Mietdauer,
* die gebuchten Kilometer,
* Zusatzleistungen.

3. Der Auftraggeber darf nur eine Personenzahl buchen, die für das ausgewählte Fahrzeug tatsächlich zulässig ist.
4. Maßgeblich ist ausschließlich die für das jeweilige Fahrzeug zulässige Fahrgastzahl. Diese ergibt sich aus der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung, der Buchungsbestätigung sowie den gesetzlichen und fahrzeugbezogenen Vorgaben.
5. Eine Überschreitung der zulässigen Fahrgastzahl ist aus Sicherheits-, Zulassungs- und versicherungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
6. Insbesondere besteht bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Höchstzahl von acht Fahrgästen kein Anspruch darauf, eine neunte Person zu befördern, selbst wenn nach Auffassung des Auftraggebers oder der Fahrgäste ausreichend Platz vorhanden wäre.
7. Kinder werden bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl grundsätzlich als Fahrgäste mitgezählt, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts Abweichendes bestimmen.
8. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. ist nicht verpflichtet, eine Beförderung entgegen der zulässigen Fahrgastzahl durchzuführen.



§ 4 Fehlerhafte oder unvollständige Buchungsangaben

1. Stellt XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. vor Beginn der Leistung fest, dass eine Buchung fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthält, wird der Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit informiert.
2. Soweit eine Korrektur der Buchung möglich ist, kann XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. dem Auftraggeber eine entsprechende Änderung anbieten.
3. Eine Korrektur kann insbesondere zu folgenden Änderungen führen:

* höherer Gesamtpreis,
* zusätzliche Kilometerkosten,
* anderes Fahrzeug,
* zusätzliche Fahrzeit,
* zusätzliche Leistungen.

4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine aufgrund eigener fehlerhafter oder unvollständiger Angaben erforderliche Preisanpassung dadurch zu umgehen, dass er nachträglich kostenfrei storniert.
5. Eine Mitteilung von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. über einen Buchungsfehler stellt keine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit dar.
6. Eine von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. angebotene Korrektur dient ausschließlich dazu, die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß durchführen zu können.



§ 5 Kilometerberechnung und 50 Freikilometer

1. Soweit im jeweiligen Angebot Freikilometer enthalten sind, beträgt das reguläre Freikilometerkontingent 50 Kilometer, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Die 50 Freikilometer beziehen sich auf die gesamte Fahrzeugstrecke von der für den jeweiligen Auftrag maßgeblichen Vermiet- bzw. Einsatzstation bis zur Rückkehr des Fahrzeuges zu dieser Vermiet- bzw. Einsatzstation.
3. Die derzeit von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. eingesetzten Vermiet- bzw. Einsatzstationen befinden sich unter anderem in:

* Schengen, Luxemburg
* Saarbrücken, Deutschland
* Kusel, Deutschland

XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. ist berechtigt, jederzeit weitere Vermiet- bzw. Einsatzstationen einzurichten oder bestehende Stationen zu ändern oder aufzugeben.

4. Für jeden einzelnen Auftrag wird die für diesen Auftrag maßgebliche Vermiet- bzw. Einsatzstation festgelegt. Maßgeblich ist die Station, von der das für den Auftrag eingesetzte Fahrzeug tatsächlich eingesetzt wird bzw. die dem Auftrag von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. zugeordnet wurde.
5. Die Kilometerberechnung erfolgt grundsätzlich nach folgendem Schema:

Maßgebliche Vermiet-/Einsatzstation → Abholort → gesamte gebuchte Fahrtstrecke einschließlich Zwischenstopps und Ziele → Rückkehr zur maßgeblichen Vermiet-/Einsatzstation.

6. Die 50 Freikilometer beginnen daher nicht erst mit der Abholung des Kunden, sondern bereits mit der Abfahrt des Fahrzeuges von der maßgeblichen Vermiet-/Einsatzstation.
7. Die 50 Freikilometer enden erst mit der Rückkehr des Fahrzeuges zur maßgeblichen Vermiet-/Einsatzstation.
8. Beispiel: Wird ein Fahrzeug von der Vermiet-/Einsatzstation Schengen für eine Fahrt nach Osnabrück eingesetzt, wird die für diesen Auftrag maßgebliche Gesamtstrecke von Schengen nach Osnabrück und zurück nach Schengen, einschließlich der für die eigentliche Kundenfahrt erforderlichen Strecke, zugrunde gelegt.
9. Das Beispiel in Absatz 8 stellt keine Festlegung auf Schengen als allgemeine oder ausschließliche Vermietstation dar. Entscheidend ist stets die für den jeweiligen Auftrag maßgebliche Vermiet-/Einsatzstation.
10. Wird ein Auftrag beispielsweise einem Fahrzeug aus der Vermiet-/Einsatzstation Saarbrücken zugeordnet, beginnt und endet die Kilometerberechnung entsprechend in Saarbrücken. Wird der Auftrag einem Fahrzeug aus Kusel zugeordnet, beginnt und endet die Kilometerberechnung entsprechend in Kusel.
11. Die während der eigentlichen Kundenfahrt entstehenden Kilometer können von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. entsprechend der jeweiligen Preisgestaltung bzw. aus Kulanz teilweise nicht berechnet werden. Hierauf besteht kein Anspruch, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des individuellen Angebotes ist.
12. Für die Ermittlung der Gesamtstrecke ist die von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. für den jeweiligen Auftrag zugrunde gelegte Kilometerermittlung bzw. Fahrtroute maßgeblich.
13. Nicht oder falsch gebuchte Mehrkilometer werden entsprechend dem bei Vertragsschluss gültigen Mehrkilometerpreis berechnet.
14. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Kilometer vor Abschluss der Buchung vollständig und richtig anzugeben bzw. das richtige Kilometerpaket auszuwählen.
15. Eine nachträgliche Änderung der für den Auftrag maßgeblichen Vermiet-/Einsatzstation durch XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. lässt den Grundsatz dieser Kilometerberechnung unberührt. Maßgeblich bleibt die dem konkreten Auftrag tatsächlich zugeordnete Vermiet-/Einsatzstation.



§ 6 Mehrkilometer und nachträgliche Korrektur

1. Stellt sich vor Fahrtbeginn heraus, dass die vom Auftraggeber gebuchte Kilometerleistung nicht ausreicht, wird der Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit informiert.
2. Die erforderlichen zusätzlichen Kilometer werden zum bei Vertragsschluss vereinbarten Mehrkilometerpreis berechnet.
3. Eine fehlende oder fehlerhafte Kilometerbuchung führt nicht zu einer kostenfreien Aufhebung des bereits geschlossenen Vertrages.
4. Entscheidet sich der Auftraggeber nach Mitteilung über die erforderliche Korrektur gegen die Durchführung der Fahrt und erklärt deshalb die Stornierung, handelt es sich um eine Stornierung durch den Auftraggeber.
5. Für diese Stornierung gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen gemäß § 7.



§ 7 Stornierung durch den Auftraggeber

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Beginn der vereinbarten Leistung stornieren.
2. Die Stornierung muss gegenüber XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. eindeutig erklärt werden.
3. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung bei XXL Limousinen / Oseller S.à r.l.
4. Die Stornierungsbedingungen gelten unabhängig davon, aus welchem persönlichen oder organisatorischen Grund der Auftraggeber storniert, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
5. Eine Stornierung gilt insbesondere auch dann als Stornierung durch den Auftraggeber, wenn der Grund hierfür darin liegt, dass nach Vertragsschluss festgestellt wird, dass:

* eine höhere Personenzahl vorgesehen ist,
* die zulässige Personenzahl des gebuchten Fahrzeuges überschritten wird,
* zusätzliche Kilometer erforderlich sind,
* ein falsches Fahrzeug ausgewählt wurde,
* ein falscher Abhol- oder Zielort angegeben wurde,
* ein Zwischenstopp vergessen wurde,
* eine Zusatzleistung vergessen oder falsch gebucht wurde oder
* die gebuchte Leistung aus einem sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht mehr seinen Vorstellungen entspricht.

6. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bis einschließlich 8 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn

0 % des vereinbarten Gesamtpreises

Weniger als 8 Wochen bis einschließlich 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn

50 % des vereinbarten Gesamtpreises

Weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn

100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Nichterscheinen bzw. Nichtantritt der gebuchten Leistung

100 % des vereinbarten Gesamtpreises

7. Bei der Berechnung der Stornierungspauschale ist grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Stornierung vereinbarte Gesamtpreis einschließlich verbindlich gebuchter Zusatzleistungen maßgeblich.
8. Wurde der Auftraggeber vor der Stornierung auf einen von ihm verursachten Buchungsfehler hingewiesen und wäre aufgrund dieses Fehlers eine Anpassung des Auftrages erforderlich gewesen, kann der Preis des korrigierten Auftrages für die Berechnung der Stornierungspauschale zugrunde gelegt werden, soweit dieser aufgrund der ursprünglich gewünschten und tatsächlich erforderlichen Leistung nachvollziehbar bestimmbar ist.
9. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. bleibt berechtigt, einen konkret entstandenen höheren Schaden nachzuweisen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Eine freiwillige kostenfreie Stornierung aus Kulanz kann im Einzelfall gewährt werden. Eine in der Vergangenheit gewährte Kulanz begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung bei zukünftigen Buchungen.



§ 8 Keine kostenfreie Stornierung wegen eigener Buchungsfehler

1. Der Auftraggeber kann sich nach erfolgter Buchung nicht darauf berufen, dass er eine für die Preisberechnung oder Durchführbarkeit der Fahrt wesentliche Angabe versehentlich falsch gemacht oder vergessen hat, sofern ihm die betreffende Angabe im Buchungsvorgang zur Verfügung stand.
2. Dies gilt insbesondere für:

* Personenzahl,
* Fahrzeugauswahl,
* Mehrkilometer,
* Abholort,
* Zielort,
* Zwischenstopps,
* Mietdauer,
* Zusatzleistungen.

3. Wird beispielsweise ein Fahrzeug mit maximal acht zulässigen Fahrgästen gebucht und teilt der Auftraggeber später mit, dass tatsächlich neun Personen befördert werden sollen, ist die Beförderung mit diesem Fahrzeug nicht zulässig.
4. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. kann dem Auftraggeber – soweit verfügbar – ein geeignetes Fahrzeug mit ausreichender Kapazität anbieten.
5. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber, wenn er die Änderung wünscht.
6. Lehnt der Auftraggeber die Änderung ab und storniert deshalb den Auftrag, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 7.
7. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber erforderliche Mehrkilometer nicht oder nicht vollständig gebucht hat und die erforderliche Preisanpassung nach entsprechender Mitteilung nicht akzeptiert.
8. Der Auftraggeber kann sich nicht dadurch von den vereinbarten Stornierungsbedingungen lösen, dass er einen eigenen Buchungsfehler erst nach Vertragsschluss feststellt.



§ 9 Nichtantritt der Fahrt

1. Erscheint der Auftraggeber bzw. die zu befördernde Gruppe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort, gilt die Leistung als nicht angetreten.
2. In diesem Fall wird der vereinbarte Gesamtpreis zu 100 % fällig, soweit der Nichtantritt nicht von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. zu vertreten ist.
3. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Gruppe wegen einer von ihr zu verantwortenden Überschreitung der zulässigen Personenzahl nicht befördert werden kann.
4. Das Gleiche gilt, wenn die Durchführung aufgrund sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht möglich ist.



§ 10 Zahlungsbedingungen

1. Der vereinbarte Gesamtpreis ist entsprechend der Buchungsbestätigung bzw. den im jeweiligen Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der vollständige Rechnungsbetrag spätestens vor Beginn der Leistung fällig.
3. Bei vereinbarter Barzahlung ist der Betrag spätestens vor Beginn der Fahrt an den Fahrer zu entrichten.
4. Vereinbarte Anzahlungen müssen rechtzeitig vor dem Leistungstermin eingegangen sein.
5. Zusatzleistungen, zusätzliche Fahrzeit, Wartezeiten, Mehrkilometer, zusätzliche Zwischenstopps und sonstige vom Auftraggeber beauftragte Leistungen werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.
6. Zusatzkosten können nachträglich in Rechnung gestellt werden, sofern eine Zahlung vor Ort nicht erfolgt.



§ 11 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. ist berechtigt, offene Forderungen nach Eintritt des Zahlungsverzuges an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen zu übergeben.
3. Die dadurch entstehenden Kosten können im gesetzlich zulässigen Umfang als Verzugsschaden geltend gemacht werden.



§ 12 Mietzeit und Wartezeit

1. Die vereinbarte Mietzeit beginnt grundsätzlich mit dem Eintreffen des gebuchten Fahrzeuges am vereinbarten Abholort, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Verspätungen des Auftraggebers oder einzelner Fahrgäste führen grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Verlängerung der vereinbarten Mietzeit.
3. Durch den Auftraggeber oder seine Fahrgäste verursachte Wartezeiten können als zusätzliche Mietzeit berechnet werden.
4. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. bzw. des Fahrers möglich.
5. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.



§ 13 Beförderung und Sicherheitsvorschriften

1. Die Beförderung erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
2. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. ist berechtigt, die Beförderung zu verweigern oder eine bereits begonnene Fahrt abzubrechen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist oder ein Fahrgast trotz Aufforderung gegen gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Anweisungen des Fahrers verstößt.
3. Eine Beförderung kann insbesondere verweigert oder beendet werden, wenn:

* die zulässige Personenzahl überschritten wird,
* Sicherheitsgurte nicht bestimmungsgemäß verwendet werden,
* Fahrgäste sich oder andere Personen gefährden,
* das Fahrzeug beschädigt oder erheblich verunreinigt wird,
* im Fahrzeug geraucht wird,
* gefährliche oder unzulässige Gegenstände mitgeführt werden,
* der Fahrer erheblich behindert oder gefährdet wird,
* eine sonstige konkrete Gefahr für Personen, Fahrzeug oder Straßenverkehr besteht.

4. Wird die Fahrt aus einem vom Auftraggeber oder einem Fahrgast zu vertretenden Grund abgebrochen oder nicht durchgeführt, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. unberührt.



§ 14 Verhalten der Fahrgäste

1. Den Anweisungen des Fahrers ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Insbesondere ist es untersagt:

* während der Fahrt Türen eigenmächtig zu öffnen,
* Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen,
* Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen,
* Körperteile oder Gegenstände aus dem Fahrzeug herausragen zu lassen,
* während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
* den Fahrer während der Fahrt sicherheitsgefährdend abzulenken,
* im Fahrzeug zu rauchen,
* Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren.

3. Die gesetzliche Gurtpflicht ist einzuhalten.
4. Ein Fahrgast, der trotz Aufforderung gegen diese Regeln verstößt, kann von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden.
5. Die gesetzlichen Ansprüche von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. bleiben hiervon unberührt.



§ 15 Gepäck und sonstige Gegenstände

1. Gepäck und sonstige Gegenstände sind so zu verstauen, dass die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird.
2. Besonders sperriges oder ungewöhnlich schweres Gepäck muss vorab angemeldet werden.
3. Gefährliche Gegenstände und Stoffe dürfen nicht mitgeführt werden.
4. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. kann die Beförderung von Gegenständen verweigern, wenn deren Mitnahme aus Sicherheits- oder Platzgründen nicht möglich ist.



§ 16 Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen

1. Der Auftraggeber haftet für Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen, die durch ihn oder die von ihm angemeldeten bzw. mitgebrachten Fahrgäste schuldhaft verursacht werden.
2. Dies gilt insbesondere für:

* Erbrechen,
* außergewöhnliche Verunreinigungen,
* Beschädigungen von Sitzen oder Fahrzeugteilen,
* mutwillige Beschädigungen,
* Beschädigung oder Verlust von Ausstattung,
* Beschädigung oder Verlust von Gläsern,
* Rauchen im Fahrzeug trotz Verbots,
* Flüssigkeits- oder Getränkeschäden,
* Beschädigungen durch unsachgemäße Dekoration.

3. Soweit für bestimmte Schäden oder Reinigungsleistungen Pauschalen vereinbart sind, werden diese nur im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet.
4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
6. Tatsächlich entstandene höhere Reparatur-, Reinigungs-, Ersatz- oder Ausfallkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich geltend gemacht werden.



§ 17 Getränke und mitgebrachte Getränke

1. Ob Getränke im Fahrpreis enthalten sind, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
2. Das Mitbringen eigener Getränke ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich gestattet wurde.
3. Für die Mitnahme eigener Getränke kann eine entsprechende Service- oder Reinigungsgebühr berechnet werden, soweit dies im Angebot ausgewiesen ist.
4. Das Versprühen von Schaumwein oder anderen Flüssigkeiten im Fahrzeug ist untersagt.
5. Für durch Getränke verursachte Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen gilt § 16.



§ 18 Jugendschutz

1. Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten.
2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm veranlasste Leistungen nicht entgegen zwingender Jugendschutzvorschriften genutzt werden.
3. Gesetzliche Alters- und Zutrittsbeschränkungen von Veranstaltern oder Kooperationspartnern bleiben unberührt.



§ 19 Pausen und Fahrtunterbrechungen

1. Pausen und Fahrtunterbrechungen zählen grundsätzlich zur vereinbarten Mietzeit.
2. Dies gilt insbesondere für Rauchpausen, Toilettengänge, Fotos, Ein- und Aussteigen oder sonstige persönliche Unterbrechungen.
3. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. bzw. des Fahrers möglich.



§ 20 Fahrzeugauswahl und Ersatzfahrzeug

1. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. ist bemüht, das gebuchte Fahrzeug bereitzustellen.
2. Sollte das konkret gebuchte Fahrzeug aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defektes, Unfalles, höherer Gewalt oder eines sonstigen nicht zu vertretenden Umstandes nicht verfügbar sein, kann ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
3. Ist kein gleichwertiges Fahrzeug verfügbar, kann ein alternatives Fahrzeug angeboten werden.
4. Ist die vereinbarte Leistung auch mit einem Ersatzfahrzeug nicht oder nur wesentlich eingeschränkt möglich, gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.



§ 21 Höhere Gewalt

1. Kann die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. nicht zu vertretenden Ereignisses nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Hierzu können insbesondere extreme Wetterereignisse, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Straßensperrungen, Naturereignisse, Unruhen, Streiks Dritter oder vergleichbare Ereignisse gehören.
3. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine Ersatzlösung bemühen.
4. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.



§ 22 Haftung von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l.

1. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.



§ 23 Vermittlung von Fremdleistungen und Kooperationspartnern

1. Soweit XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. ausdrücklich Leistungen anderer Unternehmen vermittelt, kommt hinsichtlich der vermittelten Leistung ein gesonderter Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer zustande, sofern dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
2. Für vermittelte Leistungen können zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers gelten.
3. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. haftet für die Vermittlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.



§ 24 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
3. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.



§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.



§ 26 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt das Recht desjenigen Staates, dessen Anwendung auf den jeweiligen Vertrag gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
4. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.



§ 27 Einbeziehung der AGB bei Online-Buchungen

1. Bei Online-Buchungen werden diese AGB Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftraggeber vor Abgabe seiner verbindlichen Buchung ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, deren Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und ihre Geltung durch eine entsprechende Bestätigung akzeptiert.
2. Der Auftraggeber bestätigt mit dem entsprechenden Kontrollkästchen insbesondere, dass er die AGB gelesen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
3. Die Bestätigung muss vor Abschluss der verbindlichen Buchung erfolgen.
4. XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. stellt dem Auftraggeber die Vertragsbestätigung einschließlich der wesentlichen Vertragsdaten auf einem geeigneten dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung.



§ 28 Maßgebliche Buchungsdaten

1. Für die Durchführung und Abrechnung des Auftrages sind grundsätzlich die in der verbindlichen Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben maßgeblich.
2. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von XXL Limousinen / Oseller S.à r.l.
3. Eine nachträgliche Mitteilung über eine höhere Personenzahl, zusätzliche Kilometer, weitere Zwischenstopps oder sonstige zusätzliche Leistungen führt nicht automatisch zu einer Änderung des ursprünglichen Vertrages.
4. Eine Änderung wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch XXL Limousinen / Oseller S.à r.l. verbindlich.



§ 29 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine andere Bestimmung ersetzt, soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist.



§ 30 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
3. Für die Durchführung und Abrechnung gelten ergänzend die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preislisten, Leistungsbeschreibungen und individuellen Buchungsbestätigungen.
4. Nach Vertragsschluss vom Auftraggeber beauftragte Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet.



UNTERNEHMENSANGABEN

XXL Limousinen / Oseller S.à r.l.

Sitz der Gesellschaft:
Hemmeberreg 6
5444 Schengen
Luxemburg

Registergericht:
Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg (RCSL)
4, rue Erasme
L-1468 Luxembourg

Registernummer:
A41009

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
LU33939841

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Manuel Rubly
Andreas Reinicke

Bestellannahme / Büro Luxemburg:
XXL Limousinen / Oseller S.à r.l.
Hemmeberreg 6
5444 Schengen
Luxemburg

Telefon:
+352 20 33 40 90

E-Mail:
office@xxl-limousinen.com

Deutschland-Hotline:
+49 176 649 88 216

E-Mail:
office@xxl-limousinen.com

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