+49 176 649 88 216

24/7 Support (10 bis 24 Uhr)

Mo - So: Non-Stop

Wir fahren zu jeder Zeit!

office@xxl-limousinen.com

Schreib uns eine Mail.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR STRETCHLIMOUSINEN-FAHRTEN

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen, Bussen und Oldtimern.

Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, bei denen der Zweck ihres Auftrages weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene, inhaltlich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir widersprechen jedweder Anwendung oder Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

§ 2 Vertragsschluss

1. Genereller Bestellablauf

Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn der Termin und der Vertragsinhalt von XXL-Limousinen schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.

2. Buchungsbestätigung

Sollte die automatische Buchungsbestätigung per Email nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang erfolgen (z.B. wegen technischer Probleme beim sendenden/empfangenden Email-Server oder Einstellungen des Spam-Filters), so hat sich der Kunde nach Ablauf der Frist selbst nach dem aktuellen Stand seiner Bestellung zu informieren und gegebenenfalls erneut eine Buchungsbestätigung bei der Kundenbetreuung schriftlich oder telefonisch anzufordern. Hier obliegt dem Kunden der Nachweis seiner Mitwirkung am Zustandekommen der Buchungsbestätigung.

Bei Email-Versandproblemen gilt die telefonische Buchungsbestätigung von XXL-Limousinen.com als rechtlich bindend.

§ 3 Vertragsstornierung

1. Stornierungsmöglichkeit

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Fahrt zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist Eingang der Rücktrittserklärung bei XXL-Limousinen.

2. Entschädigung

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder tritt er die Fahrt nicht an, entfällt Anspruch auf den vereinbarten Fahrpreis. Stattdessen kann XXL-Limousinen von dem Auftraggeber eine angemessene Entschädigung für die Aufwendungen von XXL-Limousinen verlangen, sofern der Rücktritt oder der Nichtantritt der Reise nicht von XXL-Limousinen zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

3. Nichtantritt der Fahrt

Die Rücktrittspauschalen sind auch dann zu zahlen, wenn die Fahrt überhaupt nicht angetreten wird. Ein Nichtantritt der Reise liegt dann vor, wenn der Auftraggeber zu den vereinbarten Zeiten am jeweils vereinbarten Abholpunkt nicht erscheint.

4. Rücktrittspauschalen

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Rücktrittspauschalen:

  • 0 % vom vereinbarten Gesamtbetrag:          bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt
  • 50 % vom vereinbarten Gesamtbetrag:        unter 8 bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt
  • 100 % vom vereinbarten Gesamtbetrag:      unter 4 Wochen bis zum Tag der Fahrt
  • 100 % vom vereinbarten Gesamtbetrag:      bei Nichtantritt der Fahrt

Es bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten, XXl-Limousinen gegenüber nachzuweisen, dass XXL-Limousinen ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Vermittlung an Fremdfirmen / Kooperationspartnern in der Kategorie „Paket-Angebote“

Bei der Vermittlung von Aufträgen/Teilaufträgen, die von Fremdfirmen/Kooperationspartner angeboten werden, kommt für die von dort zur Verfügung gestellten Leistungsinhalte ein Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und den Fremdfirmen/Kooperationspartner zustande. XXL-Limousinen sind in diesen Fällen ausschließlich als Kontaktvermittler tätig und sind in keiner Weise an dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Fremdfirmen/Kooperationspartner beteiligt.

Für die Einzelangebote der Fremdfirmen/Kooperationspartner, und auch Teilangebote im Rahmen eines sogenannten “Kombi-Paketes” der Fremdfirmen/Kooperationspartner, gelten vor Ort ausschließlich die Bedingungen der Fremdfirmen/Kooperationspartner, die auch ausschließliche Ansprechpartner für sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen Verträgen/Teilverträgen sind.

Bei Vermittlung von VIP-Lounges innerhalb eines Pakeres gilt die Verfügbarkeit vor Ort. Sofern es XXL-Limousinen.com technisch möglich ist, werden für den vom Kunden gewünschten Zeitraum entsprechende Räume/Bereiche in der Partnerlocation reserviert (in der Rehel geschieht dies über Online-Reservierungstools des Partners oder via Email). Ein Rechtsanspruch für eine bestimmte Lounge/Tisch/Sitzbereich besteht nicht. Es obliegt dem Kooperationspartner, im Falle von Nichtverfügbarkeit/Überbuchung/technischer Probleme bei der Reservierungsübermittlung einen alternativen Raum oder einen alternativen Sitzbereich, oder einen alternativen Stehtischbereich zur Verfügung zu stellen. Es besteht generell kein Rechtsanspruch auf zusätzliche Kulanzleistungen, die über den Inhalt des bestellten Paketes hinausgehen.

Es gilt vor Ort aussschließlich das Hausrecht des Kooperationspartners.

Der einzelne Gesamtwert oder einzelne Restwert nach Teilverbrauch einer angebotenen Leistung innerhalb eines Paket-Angebots (z.B. Betrag für Freigetränke) kann nicht ausbezahlt werden. Nicht verbrauchte Beträge verfallen mit Verlassen der Partnerlocation.

§ 5 Nichtdurchführbarkeit der Fahrt

1. Höhere Gewalt allgemein

Ist die Durchführung der Fahrt unmöglich (z.B. Unpassierbarkeit der Straßen durch Schnee, Glatteis oder Überflutung), so entfällt die Pflicht zur Durchführung der Fahrt. Der Fahrpreis wird nicht bzw. entsprechend dem ausgeführten Teil des Vertrages teilweise berechnet. Ist jedoch der Kunde für den Umstand, auf Grund dessen die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, allein oder weit überwiegend verantwortlich, so behält XXL-Limousinen den Anspruch auf Zahlung des Fahrpreises.

2. Höhere Gewalt bei XXL-Limousinen.com

Liegt höhere Gewalt auf Seiten von XXL-Limousinen.com vor (z.B. unvorhergesehener Defekt des bestellten Fahrzeugs), so behält sich XXL-Limousinen.com vor, bei vorhersehbaren Ausfällen rechtzeitig oder bei unvorhersehbaren Ausfällen schnellstens und auf jeden Fall für den Kunden aufpreisfrei für einen vergleichbaren Ersatz zu sorgen (z.B. ein anderes Modell der gleichen Fahrzeugsklasse, oder zwei Modelle einer geringeren Fahrzeugsklasse).

3. Preisminderungen im Falle höherer Gewalt

Preisminderungen bei Spezialpreis-Angeboten sind auch im Falle von höherer Gewalt nicht möglich, da hier die “Komplettleistung inklusive der Vergünstigungen” zu einem bereits rabattierten Preis gebucht wird.

Bei Normalpreisangeboten kann XXL-Limousinen.com dem Kunden nach eigenem Ermessen eine Rabattierung des Gesamtpreises anbieten, sofern eine Ersatzleistung wie unter Punkt 2 beschrieben zustande kommt.

Ist für XXL-Limousinen.com keine Ersatzleistung wie unter Punkt 2 beschrieben möglich, so besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung des Gesamtauftrags.

§ 6 Zahlungsbedingungen 

1. Zahlungsweise und Auftragsdurchführung

Der vereinbarte Gesamtpreis ist am Tag der Fahrt vor Beginn der Fahrt beim Fahrer in bar zu bezahlen (abzüglich einer gegebenenfalls zuvor geleisteten Anzahlung). Bei Nichtbezahlung oder Nichterscheinen ist der Fahrer berechtigt, ab Bekanntwerden die Durchführung des weiteren Auftrages zu versagen. Der Kunde bleibt dennoch den offenen Gesamtbetrag des vereinbarten Auftrages schuldig.

2. Zusätzliche Kosten

Zusätzlich entstehende Kosten (wie kurzfristig vereinbarte Fahrzeitverlängerungen oder in der Limousine erworbene Getränke) sind am Ende der Fahrt beim Fahrer in bar zu bezahlen. Ist der Auftraggeber am Ankunftsort nicht mehr anzutreffen, so werden diese Zusatzkosten nachträglich in Rechnung gestellt.

3. Vorkasse und Auftragsdurchführung

Anzahlungen, die bis zum Tag der Fahrt nicht auf dem Konto eingehend von XXL-Limousinen.com verbucht wurden, gelten als “nicht bezahlt” und sind am Tag der Fahrt bei Eintreffen der Limousine sofort in bar fällig (z.B. als Folge zu später Überweisung oder längerer Bank-Transaktionswege). Beim tatsächlichen Eintreffen des Anzahlungsbetrages auf dem Konto von XXL-Limousinen.com werden zuviel bezahlte Beträge dem Kunden sofort wieder zurück überwiesen.

4. Mahnwesen

Im Falle eines Zahlungsverzuges wird direkt nach Ablauf das Inkassounternehmen Creditreform beauftragt. Hierdurch entstehende weitere Kosten und Nachteile (z.B. Einträge in Schuldnerverzeichnisse) gehen zu Lasten des Kunden.

Sofern der Kunde Verbraucher ist, ist der Anbieter im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Ist der Kunde ein Unternehmen so, ist der Anbieter berechtigt, ab dem Tag der Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen

Im Falle des Zahlungsverzugs ist XXL-Limousinen berechtigt, Mahngebühren  in Höhe von pauschal 1,50 € pro Mahnung zu berechnen. Es bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten, XXL-Limousinen gegenüber nachzuweisen, dass XXL-Limousinen ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Im Übrigen behält sich XXL-Limousinen den Nachweis, dass ein höherer Schaden entstanden ist, ausdrücklich vor.

§ 7 Verzögerungen / Verlängerungen der Mietzeit

Überschreiten Verzögerungen die gebuchte Mietzeit, so gehen die Mehrkosten durch Verzögerungen (z.B. wegen Wartezeit auf noch fehlende Passagiere) zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von XXL-Limousinen.com (z.B. späteres Eintreffen aufgrund der aktuellen Verkehrssituation). 
Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich, sofern XXL-Limousinen.com nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber der Verlängerung zustimmt.

§ 8 Beförderung

1. Beförderungspflicht

Eine Beförderungspflicht besteht im Gelegenheitsverkehr nicht. Insbesondere kann XXL-Limousinen die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine oder mehrere zu befördernde Person/en eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.

2. Pflichten des Aufraggebers und der Fahrgäste während der Beförderung

Die Fahrgäste haben sich so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

  • die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
  • Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen,
  • Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen,
  • während der Fahrt auf- oder abzuspringen,

Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. In diesem Falle hat die Gruppe eine für die Sicherheit der ausgeschlossenen Fahrgäste zuständige Person zu benennen, die mit ihnen am Ausstiegsort verbleibt. Bei Ausschluss wird dennoch der volle Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen berechnet.

3. Beförderung von Sachen

Gemäß § 15 BOKraft gilt: Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck, Reisegepäck) so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet wird. Eine Beförderung von Tieren und Kinderwagen ist in unseren Stretchlimousinen nicht vorgesehen.

Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege sind freizuhalten. Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe – unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können – Gegenstände, die über die Umgrenzung des Wagens hinausragen.

4. Fahrpreisanzeiger

Unsere Stretchlimousinen sind entgegen § 37 BOKraft vom Einbau von Fahrpreisanzeigern befreit. Branchenüblich kann auch nicht der kürzeste Weg gewählt werden, sondern wir sind bemüht, die bauartbedingt sinnvollste Strecke zu wählen. Sollte der vorher vereinbarte Kostenrahmen ausgeschöpft sein, weist der Fahrer rechtzeitig auf entstehende Mehrkosten (neuer Stundenpreise oder voraussichtlich entstehende Mehrkilometer) hin. Bei Mehrkilometern ist der kürzeste durch ein Navigationsgerät berechnete Weg ausschlaggebend – und nicht die tatsächlich zurückgelegte längere Wegstrecke. Wir runden zudem zu Ihren Gunsten ab.

Generell werden Kilometer mit Beginn der Anfahrt ab Standort Saarbrücken gerechnet. Ausnahme: Bei Spezialpaketen mit Discotheken und Restaurants ist der Radius um die Geschäftsadresse unseres Partners ausschlaggebend. Die Mietzeit beginnt ab dem Eintreffen des gebuchten Fahrzeuges am Auftragsort.

5. Gurtpflicht

Wie in Taxen und Reisebussen besteht auch in Stretchlimousinen eine Gurtpflicht, auf die an dieser Stelle hingewiesen wird.

6. Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Jeder Fahrgast ist selbst verantwortlich für Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten oder Schadenersatzansprüche, die durch sein Verhalten enstehen (wie Nichteinhaltung der geltenden Gesetze oder durch sein Verhalten entstandene Schäden).

7. Sitzplätze für behinderte Personen

Die bauartbedingte Konstruktion von Stretchlimousinen sieht keine speziellen Zugangsmöglichkeiten oder Sitzplätze für Menschen mit starken Gehbeeinträchtigungen vor.

8. Sicherheitsausstattung

Unsere Stretchlimousinen sind in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes mit Feuerlöschern der Brandklassen A/B/C ausgestattet. Für jeden Fahrgast werden beim Fahrer reflektierende Warnwesten bereitgehalten.

9. Pausen / Fahrtunterbrechungen

Pausen, wie für den Besuch von Toiletten, zum Rauchen oder zum Anfertigen von Erinnerungsfotos (eigene Fotos oder durch den Fahrer), Zeit zum Ein- und Ausstieg oder Bezahlvorgänge, zählen zur laufenden Mietzeit und mindern die verbleibende Fahrtzeit.

Werden Fotos der Fahrt von XXL-Limousinen.com oder dessen Kooperationspartner angefertigt, so wird der dafür entstandene Arbeits-Aufwand der Fotografenleistung nicht extra berechnet.

In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir, dass alle Passagiere vor Fahrtantritt rechtzeitig Toiletten aufsuchen. Versuchen Sie, die Rundfahrt möglichst ohne Unterbrechungen zu genießen.

§ 9 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.

Je nach Aufwand wird dem Auftraggeber bei Schaden oder Verschmutzung in Rechnung gestellt:

  • grobe Verunreinigung (z.B. Erbrochenes, übermäßige Verschmutzung der Limousine, Eiswürfel-Schlachten, Sekt-Duschen) = 250 EUR Schadenersatz
  • Spezialreinigung nach Rauchen in der Limousine (trotz Rauchverbot) = 250 EUR Schadenersatz
  • mutwillige oder fahrlässige Beschädigung = 250 EUR Schadenersatz plus Kosten für Instandsetzung des entstandenen Schadens
  • zerbrochene oder abhanden gekommene Gläser = 10 EUR Schadenersatz pro Stück

Der Schadenersatz resultiert aus dem personellen und zeitlichen Mehraufwand und der eventuell enstehenden Absage / Verschiebung einer nachfolgend bestellten Fahrt.

Vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen (z.B. Hochzeitsblumenschmuck oder Werbeschilder) sind vom Auftraggeber am Ende der Fahrt wieder zu entfernen. Der Auftraggeber haftet für alle eventuell entstandenen Folgeschäden.

Risiken während Film / Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Auftraggeber abzuschließende Zusatzversicherungen (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

Es bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten, XXL-Limousinen gegenüber nachzuweisen, dass XXL-Limousinen ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Getränke   

Bei gewöhnlichen Stunden- oder Tagesmieten sind generell keine Freigetränke enthalten. Es gilt eine verpflichtende Auswahl zwischen Mindestbestellwert oder der Wahl der sogenannten Reinigungspauschale. Der Mindestbestellwert aus dem Getränkeangebot gemäß Preisliste von XXL-Limousinen.com liegt bei 15 EUR (Lincoln-Stretchlimousine) oder 30 EUR (Hummer-Stretchlimousine). Alternativ dazu können eigene Getränke mitgebracht werden. Für die Mitnahme eigener Getränke fällt eine einmalige Reinigungsgebühr von 15 EUR (Lincoln-Stretchlimousine) oder 30 EUR (Hummer-Stretchlimousine) an.

Bei Pauschalangeboten (Kombi-Pakete in der Rubrik “Spar-Preise”) sind Getränke entsprechend der aktuellen Artikelbeschreibung während der Fahrt vorhanden. Sollte dies nicht ausreichen, können auf Wunsch Getränke direkt beim Fahrer käuflich erworben werden. Falls im Angebotstext nicht bereits die Mitnahme eigener Getränke vorgesehen ist, so kann dies auf Wunsch zugebucht werden. Für die Mitnahme eigener Getränke fällt dann eine einmalige Reinigungsgebühr von 15 EUR (Lincoln-Stretchlimousine) oder 30 EUR (Hummer-Stretchlimousine) an.

Beim Öffnen von Schaumweinflaschen sind sogenannte “Champagner-Duschen” untersagt.

Die Fahrgäste haben darauf zu achten, dass Getränkegläser während der Fahrt nicht übermäßig gefüllt sind. Generell sind wir um eine “sanfte Fahrweise” bemüht, jedoch kann es durch unvorhergesehene Situationen auch zu Notbremsungen kommen.

§ 11 Jugendschutz 

1. Generelle Bestimmung

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller Jugendschutzbestimmungen bei den von ihm mitgebrachten Fahrgästen verantwortlich .

2. Getränkeausschank

Sämtliche vorbestellten Getränke gehen mit Auftragsbeginn direkt in die Obhut des Auftraggebers über. Auch bei selbst mitgebrachten oder bei Zwischenstopps gekauften Getränken hat der Auftraggeber beim Ausschank auf die Konsumberechtigung des jeweiligen Personenkreises zu achten.

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz: Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.

3. Zugangsbeschränkungen

Liegen bei einem Kooperationspartner am Tag der Fahrt Altersbeschränkungen vor, so können Passagiere diese durch die blose Teilnahme an einer Limousinenfahrt nicht umgehen. Es obliegt dem Kunden, Beschränkungen rechtzeitig beim Kooperationspartner in Erfahrung zu bringen und gegebenenfalls sogenannte “Unter 18”-Formulare sowie entsprechende Ausweisdokumente mitzuführen.

4. Bord-Videos

Die in der Limousinen-Ausstattung vorhandenen Filme enthalten keine Altersbeschränkung.

§ 12 Fotos

1. Verwendung von Fotos

Das Team von XXL-Limousinen.com fertigt auf Wunsch Gruppen- und Portrait-Fotos von der Fahrt als Erinnerung an, die von uns auch im Internet oder in Broschüren verwendet werden (in der Regel auf der Facebook-Seite von XXL-Limousinen.com, auf der Homepage von XXL-Limousinen.com sowie in Werbebroschüren von XXL-Limousinen.com).

Die professionell aufbereiteten Fotos stehen im Anschluss an die Fahrt jedem Fahrgast unentgeltlich zur freien Nutzung zur Verfügung auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/XXLLimousinencom.

2. Fotografier-Genehmigung

Der Auftraggeber hat seine Gäste seiner darüber im Vorfeld zu informieren sowie Fotografiergenehmigungen von allen Personen sowie von Erziehungsberechtigten minderjähriger Personen möglichst schriftlich einzuholen.

Vor Ort wird unser Mitarbeiter den Auftraggeber der Fahrt zusätzlich befragen, ob Fotos gewünscht sind und dem Allgemeinwunsch entsprechen.

Im Falle von Rechtsansprüchen der fotografierten Personen gegenüber XXL-Limousinen.com wird auf die gemachten Angaben des Auftraggebers verwiesen. Dem Auftraggeber obliegt gegebenenfalls der Nachweis  der Richtigkeit seiner aktiv oder passiv erteilten Fotografiererlaubnis und ist im Falle von Rechtsansprüchen haftbar.

3. Löschung einzelner Bilder

Wenn von einzelnen Fahrgästen gewünscht, entfernen wir einzelne Fotos unter Angabe des jeweiligen Bildquelle zeitnah aus unserem Online-Angebot.

§ 13 Werbung

Für die Anmietung von Werbeflächen auf den Limousinen gelten separate AGB.

§ 14 Haftung von XXL-Limousinen.com

XXL-Limousinen haftet für Schäden, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur wenn XXL-Limousinen, der gesetzliche Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Die genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht

  • für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  • im Falle der Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).

§ 15 Videoüberwachung

Zu Ihrer und unserer Sicherheit sind unsere Limousinen videoüberwacht. Die Aufnahmen dienen zur Dokumentation von Störungen des Dienstbetriebes, zum Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit und werden im Bedarfsfall den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt. Die Videolöschung erfolgt gemäß § 6b Absatz 5 des Bundesdatenschutzgesetzes zeitnah durch automatisches Überschreiben. Eine Aufnahme des gesprochenen Wortes findet gemäß § 201 des Strafgesetzbuches nicht statt. Die überwachten Limousinen sind ordnungsgemäß gekennzeichnet.

§ 17 Kaufmännischer Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem XXL-Limousinen und dem Kunden ist der Geschäftssitz von XXL-Limousinen, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch auszugsweise nicht gestattet.
Urheberrecht: XXL-Limousinen.com / RA Tobias Beltle, Saarbrücken
 

Stand: 13. Mai 2015

a

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BUSINESS-CHAUFFEUR-SERVICE

 
 

Dienstleisterdaten

XXL-Limousinen

14, Avenue François Clément

L-5612 Mondorf-les-Bains
Luxemburg

Telefon:

+352 23 67 69 48

+49 681 8319899

Steuer-ID:

LU29139408

Handelsregister-Eintrag:

A41009

Dienstleistungszeitraum

Bestellbar sind Kurzzeit-Dienstleistungen ab 1 Stunde bzw. Langzeit-Dienstleistungen zu Tages-, Wochen- oder Monats-Tarifen.

Regulärer Leistungszeitraum: 8 Stunden pro Tag ab/zu Vermietstation Mondorf-les-Bains / 7 Tage die Woche

Dienstleistungsort

Abfahrtsort für den Chauffeur zu Beginn der Dienstleistung: Mondorf-les-Bains, Luxemburg

Zielortfür den Chauffeur am Ende der Dienstleistung: Mondorf-les-Bains, Luxemburg

Routenplanung gemäß Tagesplanung mit Uhrzeiten (diese ist dem Dienstleister bis spätestens 48 Stunden vor Durchführung zu übermitteln)

Fuhrpark – Kurz-Übersicht

Die in den Preislisten genannten Fahrzeugtypen dienen nur der Orientierung, Modelländerungen vorbehalten. Nur die zu den SIPP Codes eingestellten Raten sind garantiert, je nach Verfügbarkeit. Die Fahrzeuge entsprechen aktuellem Mietwagen-Standard gemäß der gewünschten Kategorie. Die Servicepreise sind inkl. einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 100 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, je Personenschaden begrenzt auf € 12 Mio.. Für Anmietungen ab 01.11. bis 31.03. ist die wintertaugliche Bereifung im Preis inkludiert.

Mittelklasse:

Vorhandene Sitzplätze laut Hersteller: 5

Passagierzahl bei Personenbeförderung: 3

Empfohlene Kofferzahl: 2

Beispielfahrzeuge aus der Kategorie IDMR: VW Passat, Opel Insignia, MB B-Klasse

Obere Mittelklasse:

Vorhandene Sitzplätze laut Hersteller: 5

Passagierzahl bei Personenbeförderung: 3

Empfohlene Kofferzahl: 2

Beispielfahrzeuge aus der Kategorie FDAR: MB C-Klasse, BMW 3er, Audi A4

Luxusklasse:

Vorhandene Sitzplätze laut Hersteller: 5

Passagierzahl bei Personenbeförderung: 3

Empfohlene Kofferzahl: 2

Beispielfahrzeuge aus der Kategorie PDAR: MB E-Klasse, Audi A6, BMW 5er

Obere Luxusklasse:

Vorhandene Sitzplätze laut Hersteller: 5

Passagierzahl bei Personenbeförderung: 3

Empfohlene Kofferzahl: 3

Beispielfahrzeuge aus der Kategorie XDAR: Audi A8, MB S-Klasse, BMW 7er

Vans 7-Sitzer:

Vorhandene Sitzplätze laut Hersteller: 7

Passagierzahl bei Personenbeförderung: 5

Empfohlene Kofferzahl: 4

Beispielfahrzeuge aus der Kategorie FVMR: VW Sharan

Vans 9-Sitzer:

Vorhandene Sitzplätze laut Hersteller: 9

Passagierzahl bei Personenbeförderung: 7

Empfohlene Kofferzahl: 4

Beispielfahrzeuge aus der Kategorie SVMR: VW T6 Kombi, MB Vito

SUV:

Vorhandene Sitzplätze laut Hersteller: 5

Passagierzahl bei Personenbeförderung: 3

Empfohlene Kofferzahl: 3

Beispielfahrzeuge aus der Kategorie SFMR: VW Tiguan, Audi Q3

Generelle Bestimmungen

Zusatzleistungen

  • Die Erbringung von zusätzlichen Services (Extra Wartezeit, Extra Kilometer, Extra Zeit) oder besonderen Kundenwünschen (z.B. Übergepäck, Sperrgepäck, Sprache des Fahrers) kann nicht garaniert werden. Akzeptiert der Dienstleister die Erbringung solcher zusätzlichen Services oder Kundenwünsche, so können Gebühren fällig werden entsprechend der aktuellen Fassung der Buchungskonditionen und die Rechnung wird entsprechend aktualisiert.
  • Wenn der Nutzer eine Fahrt für einen anderen Fahrgast bucht, ist der Nutzer dennoch verantwortlich für alle Kosten der zusätzlich durch den Fahrgast zusätzlich gebuchten Services (z.B. Extra Zeit, zusätzliche Zwischenstopps) zu tragen, vorausgesetzt der Dienstleister kann diese zusätzlichen Services erbringen. Wenn der Nutzer die Buchung von zusätzlichen Services verbieten will, ist es seine Pflicht, dies dem Fahrgast direkt mitzuteilen.

Abholzeiten

  • Wir legen größten Wert auf die Sicherheit. Die Fahrer müssen gemäß den herrschenden Straßen- und Verkehrsbedingungen fahren und können Hinbringzeiten nicht garantieren.
  • Zur Einschätzung der ungefähren Fahrtdauer empfehlen wir die Verwendung von Tools wie Google Maps
  • Für den Bringservice zum Flughafen empfehlen wir, die Richtlinien der Fluggesellschaft zu beachten, um sicherzustellen, dass Sie genügend Zeit für Check in und Boarding haben.

Verhinderung der Beförderung durch den Nutzer

  • Beschließt der Nutzer oder Passagier, eine Fahrt zu unterlassen, da der Dienstleister die Passagiere einschließlich Kinder und Tiere nicht ordnungsgemäß betördern kann und / oder keine zusätzlichen oder sperrigen Gepäckstücke befördern kann, bleibt der Gesamtbetrag der für den Auftrag vereinbarten Gebühren zahlbar, abzüglich möglicherweise eingesparter Aufwendungen.
  • Dasselbe gilt, wenn der Nutzer oder Passagier die Fahrt nicht vornimmt, weil der Dienstleister die Durchführung der Beförderung unterlässt, da der Nutzer oder Passagier besondere Leistungen verlangt, denen der Dienstleister vorher nicht zustimmte.

Verhalten im Fahrzeug

  • Es ist verboten, im Fahrzeug zu rauchen. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend vorgeschrieben.
  • Das Fahrzeug ist von Passagieren pfleglich zu behandeln.
  • Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Erfüllung des Dientsleistungsvertrages zu verweigern oder die Fahrt zu beenden, wenn der Nutzer oder der Passagier diese Anforderungen nicht einhält oder sich trotz Aufforderung durch den Dienstleister nicht ordnungsgemäß verhält, es sei denn, der Nutzer stellte in der Buchungsanfrage ausdrücklich ein entsprechendes Ersuchen oder der Dienstleister stimmte zusätzlich zu. Ungebührliches Verhalten umfasst Vandalismus, Verweigerung des Anlegens von Sicherheitsgurten und Aktivitäten, die dazu führen, dass sich der Dienstleister unsicher  und unbehaglich fühlt. In diesem Fall bleibt der Gesamtbetrag der für den Auftrag vereinbarten Gebühren zahlbar, abzüglich möglicherweise eingesparter Aufwendungen. Darüber hinaus kann der Dienstleister vom Nutzer oder Passagier Entschädigung für notwendige Reparatur von Schäden an dem Fahrzeug oder die Reinigung von das übliche Maß übersteigenden Verschmutzungen im Fahrzeug geltend machen, die vom Fahrgast verursacht oder herbeigeführt wurden.

Fahrzeugklasse

  • Die für die vereinbarte Buchungsklasse festgelegten Beschränkungen gelten insbesondere hinsichtlich der Zahl der zu befördernden Passagiere und des Gepäckvolumens in der Personenbeförderung.
  • Die auf der Plattform oder in Angeboten dargestellten Fahrzeugbilder dienen ausschließlich der Veranschaulichung der verwendeten Fahrzeugklasse. Es sind insbesondere regionale Unterschiede möglich.

Ablehnung für rechtswidrige Zwecke

  • Der Dienstleister kann die Erfüllung des Dienstleistungsvertrages verweigern, wenn er vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Nutzer oder Passagier einer rechtswidrigen Organisation angehört oder die Dienste auf rechtswidrige Weise oder für rechtswidrige Zwecke verwendet.

Gerichtsstand / Vertragssprache

  • Luxemburg
  • Vertragssprache ist Deutsch

Stornierungsbedingungen

  • Stornierungen bis 2 Monate vor Auftragsbeginn: kostenfrei
  • Stornierungen bis 2 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt die Stornierungsgebühr
  • Stornierungen bis 1 Stunde vor Auftragsbeginn: 75% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt die Stornierungsgebühr
  • Stornierungen unter 1 Stunde vor Auftragsbeginn bzw. bei No-Show des Fahrgastes: 100% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt die Stornierungsgebühr

Durchführung / Verspätung / Wartezeit

  • Erscheint der Nutzer oder Passagier ohne Stornierung der Buchung innerhalb von 60 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit nicht am vereinbarten Abholort und ist er über die in der Buchung angegebene Telefonnummer nicht erreichbar, wird dies als Nichtantritt ohne Stornierung betrachtet, un der Nutzer ist verpflichtet, den im Dienstleistungsvertrag genannten vollen Preis zu zahlen.
  • Benötigt der Nutzer oder Passagier zusätzliche Wartezeit, muss er den Dienstleister darauf hinweisen, dass er warten sollte.
  • Der Dienstleister steht jederzeit für den Kunden zur Verfügung, bis die gebuchten Stunden abgelaufen sind. Bei Tagesbuchungen wird von einem 8-Stunden-Arbeitstag ausgegangen.
  • Bei Überschreitung der vereinbarten Buchungszeit werden Zusatzstunden zu 35,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.
  • Die ersten 15 Minuten Wartezeit ab Auftragsbeginn sind kostenlos. Bei Überschreitung wird die Wartezeit zu 35,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.
  • Jegliche zusätzlich benötigte Zeit während der Fahrt, wie z.B. Zwischenstopp, ist gebührenpflichtig und wird im vereinbarten Zeitrahmen abgerechnet. Bei Überschreitung des vereinbarten Zeitrahmens wird die Wartezeit zu 35,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.

Kilometer-Abrechnung

  • Für die Buchung gelten die im Angebot genannten Bedingungen (reine Kilometerabrechnung oder Kilometer-Pauschalen und eventuell vereinbarte Zusatzkilometer).
  • Die anfallenden Kilometer für die Anfahrt oder Rückfahrt von/zu Vermietstation Mondorf-les-Bains  von/zu dem Auftragsort des Kunden werden bei den Gesamtkilometern mitberechnet.
  • Jegliche zusätzlichen Kilometer, z.B. für ein nicht vorab geplantes Zwischenziel oder bei Überschreitung des vereinbarten Kilometer-Pauschal-Rahmens, sind gebührenpflichtig (inklusive MwSt.).
  • Die Abrechnung der zusätzlichen Kilometer werden bei Langzeitaufträgen monatlich, bei Kurzfristaufträgen direkt nach Auftragende abgerechnet.

Kost / Übernachtungen

  • Für Zielorte, welche eine Rückkehr des Fahrers innerhalb des Arbeitstages von 8 Stunden unmöglich machen, ist der Auftraggeber verantwortlich, dem Fahrer eine geeignete Unterkunft (Standard Mittelklasse-Hotel, mindestens 3 Sterne) mit Vollpension zur Verfügung zu stellen.
  • Bei Tagesaufträgen ist der Auftraggeber verantwortlich, dem Fahrer ein einfaches Mittagessen zur Verfügung zu stellen.

Transport von Tieren

  • Zum Zeitpunkt der Buchung müssen Angaben darüber gemacht werden, ob / welche / wieviele Tiere befördert werden sollen.
  • Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, falls diese Sonderwünsche nicht zum Zeitpunkt der Buchung genannt werden oder der Dienstleister dem Wunsch nicht entsprechen kann.
  • Es fallen eventuell zusätzliche Gebühren an (z.B. Reinigungskosten), die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Transport von Kindern

  • Es gibt weltweit keine standardisierten Bestimmungen für die Sicherheit von Kindern, so dass der Dienstleister in bestimmten Ländern möglicherweise strengeren lokalen Vorschriften entsprechen muss (in der Regel gilt in vielen Ländern Europas die Maßgabe, dass Kinder von unter 13 Jahren und unter 1,5 m Größe in einem speziellen zugelassenen Autositz oder einem speziellen zugelassenen Kindersitz Platz nehmen müssen).
  • Zum Zeitpunkt der Buchung müssen Angaben darüber gemacht werden, ob / wieviele Kinder in welcher Altersgruppe befördert werden sollen.
  • Im Allgemeinen sind die Nutzer für die Anforderung von Sicherheitssitzen für Kinder verantwortlich.
  • Die Sicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen muss gewährleistet werden können. Der Dienstleister behält sich aus diesem Grund das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, falls diese Sonderwünsche nicht zum Zeitpunkt der Buchung genannt werden oder der Dienstleister dem Wunsch nicht entsprechen kann.
  • Es fallen eventuell zusätzliche Gebühren an (z.B. Mietgebühren für Kindersitze oder Sitzerhöhungen), die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Zusatzkosten

  • Jegliche Zusatzkosten, die im Zusammenhang mit der direkten Durchführung des Auftrages stehen (z.B. Mautgebühren, Gebühren für Autofähren, Tankkosten, Parkkosten), werden dem Auftraggeber bei Langzeitaufträgen monatlich, bei Kurzfristaufträgen spätestens am Ende der Fahrt in Rechnung gestellt.

Zahlungsziele

  • Anzahlungen / Kautionen bei Langzeitaufträgen: 10 Tage nach Rechnungserhalt
  • Anzahlungen / Kautionen Kurzfristaufträgen: spätestens 3 Tage vor Auftragsbeginn auf unserem Konto eingehend, oder in bar vor Fahrtantritt
  • Monatsrechnungen: 10 Tage nach Rechnungserhalt.
  • Endabrechnungen: 10 Tage nach Rechnungserhalt.
  • Der Dienstleister behält sich bei Zahlungsverzug das Recht vor, die weitere Beförderung bis zur vollständigen Begleichung offenstehender Posten gemäß Zahlungsziel zu verweigern.

Zahlungsweise

  • Akzeptiert werden: Banküberweisungen, Barzahlungen in Euro (gegen Quittung)
  • Nicht akzeptiert werden: Debit- oder Kreditkartenzahlungen, elektronische Überweisungen per Smartphone oder spezieller Internetdienste (z.B. PayPal).
Cookie Consent mit Real Cookie Banner